Fakten & Tipps

8. Steuererleichterungen für Erben

8.1. Senkung der Erbschaftsteuer für die Steuerklasse II
Für Geschwister, aber auch für Neffen und Nichten des Erblassers (Erbschaftsteuerklasse II) ist der Steuersatz gesenkt worden. Maßgeblich ist jetzt ein neuer Steuertarif, der von 15 bis 43 Prozent statt bisher von 30 bis 50 Prozent reicht. Neben Geschwistern und Geschwisterkindern werden auch

  • Schwiegereltern,
  • Schwiegerkinder und
  • geschiedene Ehegatten

der Erbschaftsteuerklasse II zugeordnet.
Expertentipp: Eine wichtige Änderung ist im Schenkungsbereich erfolgt. Bei Schenkungen unter Lebenden werden jetzt auch Eltern und Großeltern in die Steuerklasse II eingeordnet – im Erbfall verbleibt es allerdings bei einer Einstufung in Steuerklasse I.

8.2. Erleichterungen für Erben von Betriebsvermögen
Die Erbschaftsteuer wird seit 01.01.2009 den Erben von Betriebsvermögen ganz oder teilweise erlassen, wenn diese das ererbte Unternehmen für eine bestimmte Zeit in seiner Substanz fortführen und die in diesem Zeitraum vom Betrieb an die Arbeitnehmer gezahlte Lohnsumme im Wesentlichen unverändert bleibt. Konkret erlaubt die bisherige Rechtslage, dass 85 Prozent des Unternehmenswertes steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb mindestens 7 Jahre fortgeführt wird und in dieser Zeit die Lohnsumme sich nicht grundsätzlich verändert. Der vollständiger Erlass winkt erst dann, wenn der Betrieb 10 Jahre fortgeführt wird.

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