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7. Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds

Seit 01.01.2010 ist der einkommenssteuerliche Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 Satz 1 EStG) von gegenwärtig 6.024 Euro auf 7.008 € pro Jahr gestiegen. Zugleich wurde auch das Kindergeld (§ 6 Abs. 1 BKGG) um 20 € pro Monat und Kind angehoben.
Wichtiger Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob die Regelsätze für Kinder dem vom Grundgesetz garantierten Existenzminimum entsprechen (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09). Nach einer ersten Anhörung am 20.10.2009 durch die Karlsruher Richter vermuten die meisten Beobachter, dass das Gericht die gegenwärtigen Regelsätze für verfassungswidrig erklären wird. Sollten das BVerfG hier Defizite feststellen, wird es sicherlich zu einer weiteren Anhebung der entsprechenden Sätze kommen. Fraglich ist, ob die Richter der Bundesregierung hierfür einen gewissen Zeitraum gewähren oder nicht.

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