Fakten & Tipps

2. Neue Wahlmöglichkeit bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

2008 hatte das Unternehmensteuerreformgesetz neue Regelungen zur Abschreibung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter eingeführt. Da diese verständliche Kritik in den Unternehmen und bei den Wirtschaftsverbänden hervorriefen, kehrte die schwarz-gelbe Koalition jetzt – mit Modifikationen – zur ursprünglichen Rechtslage zurück. Das WBG beinhaltet folgende Änderungen:

  • Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150 € können weiterhin sofort abgeschrieben werden
  • Bei höher Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestehen jetzt verschiedene Optionsrechte

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